Patienteninfos

Das liegt uns am Herzen:

Wir möchten unsere Patienten individuell und befundgerecht behandeln und legen unseren Schwerpunkt auf die ganzheitliche Betreuung. Aus diesem Grund nehmen wir uns mehr Zeit für Ihre Behandlungseinheit als die vorgeschriebenen Regelbehandlungszeiten der Krankenkassen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern näher zur Verfügung.

Rezept und Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)

Bitte bringen Sie spätestens zu Ihrem ersten Behandlungstermin Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt sowie Ihre Versichertenkarte (Krankenkassenkarte) mit.

Wir bitten um Verständnis der Rezeptprüfpflicht. Wir sind verpflichtet Ihr Rezept auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Sollten entsprechende Eintragungen fehlerbehaftet sein und somit nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, muss vom Arzt eine Änderung, immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes vorgenommen werden, damit die Krankenkassen Ihr Rezept zur Abrechnung akzeptieren. Wir bemühen uns, den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen fällt für Sie eine Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung) an. Wir informieren Sie gern über die Höhe ihrer Eigenbeteiligung und bitten Sie diese umgehend bar zu entrichten. Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, bitten wir Sie um Vorlage Ihrer Befreiung.

Diese Rezeptgebühr errechnet sich wie folgt:

10,00 € Verordnungsgebühr  + 10 % des Rezeptwertes

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